Jahresabschlüsse und Einnahmeüberschussrechnungen

Umgangssprachlich wird der Begriff „Jahresabschluss“ häufig für sämtliche Gewinnermittlungsarten verwendet.

Im Handels- bzw. Steuerrecht wird jedoch unterschieden zwischen

Jahresabschluss:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Anhang
  • Lagebericht


und Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Wir klären sowohl im Stadium der Firmengründung als auch später, ob Sie einen Jahresabschluss benötigen, weil Sie Kaufmann gemäß §1 -§6 Handelsgesetzbuch sind die Grenzen für Umsatz bzw. Gewinn gemäß § 141 Abgabenordnung überschreiten es Gründe gibt, freiwillig zur Bilanzierung überzugehen.

Unsere Leistungen in der Übersicht

  • Jahresabschluss zur Vorlage beim Finanzamt, bei Banken, Gesellschafterversammlungen
  • Veröffentlichung des verkürzten Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger
  • „Bilanzpolitik" - Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte bei den Abschreibungen, der Bildung von Rücklagen
  • Bilanzanalyse: Aufbereitung der Bilanz in Kennzahlen, Grafiken, Mehrjahresvergleichen
  • Jahresabschlussaufbereitung in englischer Sprache
  • Anfertigung der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung
  • Erstellen von Zwischenbilanzen

Steuertipps
Steuerberater Berlin

Aktuelles Steuerberater Berlin und Steuerrecht Information Mai 2012


Aus dem Inhalt:

  • Kein Vorsteuerabzug bei geplantem Eigenverbrauch
  • Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Zinsen und Mieten verfassungswidrig?
  • Arbeitgeber darf Smartphones/Tablets und Software steuerfrei überlassen
  • Verpflegungsmehraufwendungen bei mehreren Arbeitsstätten
  • Zweitausbildung: Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
  • Keine Werbungskosten bei Teilnahme an touristischer Auslandsgruppenreise
  • Mehr Verbraucherschutz im Internet
  • Leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Aktuelle Steuerinformation Mai 2012 lesen (PDF)


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