Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Lohnbuchhaltung ist viel mehr als eine einfache Eingabe in ein Lohnprogramm, denn allein 23 Paragraphen
im Einkommensteuergesetz (§ 38- § 42f) sind zu beachten. Daneben sind zahlreiche Vorschriften
zur Sozialversicherung; Rundschreiben der Krankenkassen, Lohnsteuerrichtlinien; Regelungen der
Berufsgenossenschaften … zu berücksichtigen.
Durch Outsourcen der Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen in unsere Kanzlei
erhalten Sie Gewissheit hinsichtlich der Beachtung all dieser Vorschriften, gewinnen Sicherheit
beim Umgang mit den sensiblen Lohndaten und sparen eigene Qualifizierungskosten.
Selbstverständlich liegen Ihnen alle erforderlichen Auswertungen termingerecht vor.
Wir übernehmen:
- Monatliche Lohnabrechnung zu Ihrem Wunschtermin (Gehälter, Stundenlöhne, Leistungslöhne, Minijobs, Baulohn)
- Termingerechte Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse
(Krankenkassen-Beitragsnachweise, SV-An- und Abmeldungen,
Lohnsteueranmeldung, Jährliche Lohnsteuerbescheinigung) auf elektronischem Weg
- Führung der Lohnkonten
- Automatischer Lohnsteuerjahresausgleich
- Erstellen von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung
- Jahresmeldungen an die Berufsgenossenschaften, Sozialkassen (z.B. ZVK)
- Berechnung der Schwerbehindertenabgabe
- Anträge auf Lohnfortzahlung, Mutterschutz
- Erstellen von Verdienstbescheinigungen für Ihre Arbeitnehmer
- Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen des Finanzamts,
des Arbeitsamts, der Deutschen Rentenversicherung, der ZVK im Baugewerbe,
der Berufsgenossenschaft
Wir liefern Auswertungen nach Ihrem Bedarf:
- Lohnabrechnungen offen oder kuvertiert, auf Wunsch direkt an Ihre Arbeitnehmer
- Lohnjournale und alle anderen Auswertungen per Post oder Email als PDF-Datei
- Zahlungsanweisungen als Papierausdruck, elektronisch mit Faxbestätigung oder
als DTA-Datei zum Einlesen in Ihr Bankprogramm