Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Lohnbuchhaltung ist viel mehr als eine einfache Eingabe in ein Lohnprogramm, denn allein 23 Paragraphen im Einkommensteuergesetz (§ 38- § 42f) sind zu beachten. Daneben sind zahlreiche Vorschriften zur Sozialversicherung; Rundschreiben der Krankenkassen, Lohnsteuerrichtlinien; Regelungen der Berufsgenossenschaften … zu berücksichtigen.

Durch Outsourcen der Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen in unsere Kanzlei erhalten Sie Gewissheit hinsichtlich der Beachtung all dieser Vorschriften, gewinnen Sicherheit beim Umgang mit den sensiblen Lohndaten und sparen eigene Qualifizierungskosten.

Selbstverständlich liegen Ihnen alle erforderlichen Auswertungen termingerecht vor.

Wir übernehmen:

  • Monatliche Lohnabrechnung zu Ihrem Wunschtermin (Gehälter, Stundenlöhne, Leistungslöhne, Minijobs, Baulohn)
  • Termingerechte Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (Krankenkassen-Beitragsnachweise, SV-An- und Abmeldungen, Lohnsteueranmeldung, Jährliche Lohnsteuerbescheinigung) auf elektronischem Weg
  • Führung der Lohnkonten
  • Automatischer Lohnsteuerjahresausgleich
  • Erstellen von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung
  • Jahresmeldungen an die Berufsgenossenschaften, Sozialkassen (z.B. ZVK)
  • Berechnung der Schwerbehindertenabgabe
  • Anträge auf Lohnfortzahlung, Mutterschutz
  • Erstellen von Verdienstbescheinigungen für Ihre Arbeitnehmer
  • Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen des Finanzamts, des Arbeitsamts, der Deutschen Rentenversicherung, der ZVK im Baugewerbe, der Berufsgenossenschaft


Wir liefern Auswertungen nach Ihrem Bedarf:

  • Lohnabrechnungen offen oder kuvertiert, auf Wunsch direkt an Ihre Arbeitnehmer
  • Lohnjournale und alle anderen Auswertungen per Post oder Email als PDF-Datei
  • Zahlungsanweisungen als Papierausdruck, elektronisch mit Faxbestätigung oder als DTA-Datei zum Einlesen in Ihr Bankprogramm

Steuertipps
Steuerberater Berlin

Aktuelles Steuerberater Berlin und Steuerrecht Information Mai 2012


Aus dem Inhalt:

  • Kein Vorsteuerabzug bei geplantem Eigenverbrauch
  • Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Zinsen und Mieten verfassungswidrig?
  • Arbeitgeber darf Smartphones/Tablets und Software steuerfrei überlassen
  • Verpflegungsmehraufwendungen bei mehreren Arbeitsstätten
  • Zweitausbildung: Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
  • Keine Werbungskosten bei Teilnahme an touristischer Auslandsgruppenreise
  • Mehr Verbraucherschutz im Internet
  • Leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Aktuelle Steuerinformation Mai 2012 lesen (PDF)


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