Mandatserteilung

Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen wollen, schicken Sie uns eine email oder rufen Sie uns an. Gern machen wir Ihnen einen Vorschlag für einen Gesprächstermin, wenn es eilt, auch sehr kurzfristig.

Telefon: 030 - 44 36 99 0
E-Mail: mail@franz-naether.de

Im wesentlichen unterscheiden wir folgende drei Arten der Zusammenarbeit:

Beratungsmandat

Wir führen ein einmaliges Beratungsgespräch durch. Wenn notwendig oder auf Ihren Wunsch werden die Beratungsergebnisse schriftlich zusammengefasst oder über das Gespräch hinausgehende Erläuterungen/ Berechnungen erstellt.

Einzelauftrag

Sie erteilen uns einen einzelnen Auftrag, wie zum Beispiel das Anfertigen Ihrer Einkommenssteuererklärung. Wir führen den Auftrag - natürlich im Dialog mit Ihnen - durch und lösen die Folgeaufgaben, wie Prüfung des Steuerbescheides und (wenn nötig) Formulierung eines Einspruchs gegen diesen.

Mandatserteilung

Nachdem Sie uns kennen gelernt haben, entscheiden Sie sich für unsere Sozietät als "Ihr Steuerbüro". Wir legen gemeinsam den Umfang des Mandats fest (z.B. Finanzbuchhaltung und/oder Jahresabschluss und/oder Lohnabrechnung und/oder Beratung). Weitere Vereinbarungen über Arbeitsteilung, Honorar, Rechte und Pflichten werden im Steuerberatungsvertrag festgehalten.

In der letzten Variante treffen Sie mit der Wahl Ihres Steuerberatungsbüros eine Entscheidung, die über mehre Jahre, im Idealfall über Ihr ganzes Firmenleben, Ihre Geschäftstätigkeit beeinflusst. Gern bieten wir Ihnen in diesem Fall zunächst ein unverbindliches Gespräch zum gegenseitigen kennen lernen an.

Unser Honorar gemäß der Steuerberatergebühren-Verordnung (StBGebV)

Die Höhe des Honorars wird wie folgt berechnet:

  • in der Regel nach dem so genannten Gegenstandswert (z.B. Höhe der Einkünfte) und nach dem Schwierigkeitsgrad. Steht der Gegenstandswert noch nicht endgültig fest, wie z.B. der Jahresumsatz bei der monatlichen Buchführung, wird zunächst ein Vorschuss vereinbart. Nach Jahresende erfolgt die Abrechnung unseres Honorars anhand des tatsächlichen Jahresumsatzes der Firma, so dass es bei Abweichungen zu einer Honorarnachzahlung oder –erstattung für den Mandanten kommt.
  • gibt es keinen Gegenstandswert, wie zum Beispiel beim einem reinen Beratungsgespräch, wird nach Zeitgebühr d.h. nach Stundensätzen abgerechnet
  • in bestimmten Einzelfällen erlaubt die StBGebV die Vereinbarung von Pauschalgebühren


Sollten Sie einen Wechsel des Steuerberaters vorhaben, unterstützen wir Sie bei einem reibungslosen Ablauf. Arbeitet der Vorberater mit der DATEV-Software kann ein kompletter Übertrag aller Daten über das Rechenzentrum erfolgen. Andernfalls bieten alle gängigen Fibu-Softwareprodukte Schnittstellen, über die die Buchführungsdaten übernommen werden können.

Steuertipps von Ihrem Steuerberater Berlin

Unser Internet−Angebot wird ständig ergänzt und erweitert.

Aktuelles Steuerberater Berlin und Steuerrecht Information Februar 2012


Aus dem Inhalt:

  • E-Bilanz
  • Umsatzsteuer: Jahreserklärung 2011 – Dauerfristverlängerung
  • Einnahmen-Überschussrechner: Abgabe der „Anlage EÜR“
  • ELStAM
  • Lohnsteuer: Sachbezugswerte 2012
  • Nutzung des Dienstwagens nur für betriebliche Fahrten und den Arbeitsweg
  • Vernichtung von Unterlagen
  • Neue Mindestlöhne

Aktuelle Steuerinformation Februar 2012 lesen (PDF)


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