

Steuerliche und rechtliche Fragen stehen bei vielen Geschäftsvorgängen in untrennbarem Zusammenhang.
So hat beispielsweise schon die Wahl der Rechtsform einer zu gründenden Firma Einfluss auf die Art und Weise der Neuaufnahme von Gesellschaftern, die sozialversicherungstechnische Absicherung des Unternehmers und gegebenenfalls die spätere unbürokratische Abwicklung der Firma.
Steuerberatern ist aus berufsrechtlichen Gründen jedoch unabhängig von diesem Zusammenhang nur die Beratung in rein steuerlichen Fragen erlaubt. Steuerberater dürfen beispielsweise keine Entwürfe von Gesellschaftsverträgen fertigen oder dazu in Rechtsfragen beraten.
Hier bietet unsere Sozietät aus Steuerberater und Rechtsanwalt einen sehr guten Ansatzpunkt, denn der Rechtsanwalt kann (aufgrund seines Fachwissens) und darf (aus berufsrechtlichen Gründen) eine solche Beratung vornehmen. Der Mandant erhält somit eine komplexe Beratung.
Wir sind der Meinung, dass in der heutigen Zeit kein Rechtsanwalt seine Mandanten auf allen Rechtsgebieten auf gleich hohem Niveau beraten kann. Aus eben diesem Grund schreitet die Spezialisierung der Rechtsanwälte immer weiter voran, wurden Fachanwaltstitel als Belege für eine nachgewiesene Qualifikation eingeführt.
Unsere Kanzlei konzentriert sich auf Fragen des Steuerrechts und damit zusammenhängende rechtliche Fragen. Für viele andere Rechtsgebiete (z.B. Familienrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht…) arbeiten wir zum Teil seit vielen Jahren mit Berliner Anwaltskollegen zusammen, die wir Ihnen gern weiterempfehlen.
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Information Februar 2012
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