Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich
Steuerberatung heißt für uns nicht einfach nur Erklärungen in den Computer eingeben,
sondern beraten und gestalten.
Bei der Anfertigung der Steuererklärungen erkennen wir aufgrund unserer umfassenden
Kenntnisse des Steuerrechts eine Vielzahl von
Fragestellungen:
- Haben Sie oder Ihre GmbH - zum Beispiel durch Inanspruchnahme
von Sonderabschreibungen - Verluste? Soll der Verlust ins Vorjahr zurückgetragen oder
lieber in die Zukunft vorgetragen werden?
- Für Eheleute prüfen wir in jedem Jahr neu, ob die Zusammenveranlagung oder die
getrennte Veranlagung günstiger ist.
- Für einige Berufsgruppen, wie z.B. Journalisten, Künstler gibt es unter bestimmten
Voraussetzungen die Möglichkeit die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen zu
berechnen. Wir vergleichen, ob die Normalbesteuerung oder die Anwendung der
Durchschnittssätze günstiger ist.
Die Klärung solcher Fragen im Dialog mit unseren Mandanten ist für uns
selbstverständlich. Oft ergeben sich daraus auch Hinweise für die Zukunft,
die unseren Mandanten wiederum Nutzen bringen, der sich in € und Cent auszahlt.
Unsere langjährige Berufserfahrung ist Ihr Nutzen
Aus langjähriger Berufserfahrung kennen wir Kritikpunkte des Finanzamts und können durch
beigefügte Erläuterungen oder Belegnachweise Abweichungen der Steuerbescheide zu den Erklärungen
oft schon im Vorfeld vermeiden und damit die Zeit zwischen Einreichen der Steuererklärung und
Bescheiderteilung verkürzen.
Wir fertigen für Sie zum Beispiel folgende Steuererklärungen:
- Einkommensteuer (auch für Beschränkt Steuerpflichtige)
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Gesonderte und einheitlich Feststellung
- Körperschaftsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Eigenheimzulage (Altfälle)
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung