Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich

Steuerberatung heißt für uns nicht einfach nur Erklärungen in den Computer eingeben, sondern beraten und gestalten.

Bei der Anfertigung der Steuererklärungen erkennen wir aufgrund unserer umfassenden Kenntnisse des Steuerrechts eine Vielzahl von

Fragestellungen:

  • Haben Sie oder Ihre GmbH - zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen - Verluste? Soll der Verlust ins Vorjahr zurückgetragen oder lieber in die Zukunft vorgetragen werden?
  • Für Eheleute prüfen wir in jedem Jahr neu, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung günstiger ist.
  • Für einige Berufsgruppen, wie z.B. Journalisten, Künstler gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen zu berechnen. Wir vergleichen, ob die Normalbesteuerung oder die Anwendung der Durchschnittssätze günstiger ist.

Die Klärung solcher Fragen im Dialog mit unseren Mandanten ist für uns selbstverständlich. Oft ergeben sich daraus auch Hinweise für die Zukunft, die unseren Mandanten wiederum Nutzen bringen, der sich in € und Cent auszahlt.

Unsere langjährige Berufserfahrung ist Ihr Nutzen

Aus langjähriger Berufserfahrung kennen wir Kritikpunkte des Finanzamts und können durch beigefügte Erläuterungen oder Belegnachweise Abweichungen der Steuerbescheide zu den Erklärungen oft schon im Vorfeld vermeiden und damit die Zeit zwischen Einreichen der Steuererklärung und Bescheiderteilung verkürzen.

Wir fertigen für Sie zum Beispiel folgende Steuererklärungen:

  • Einkommensteuer (auch für Beschränkt Steuerpflichtige)
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Gesonderte und einheitlich Feststellung
  • Körperschaftsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Eigenheimzulage (Altfälle)
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Steuertipps
Steuerberater Berlin

Aktuelles Steuerberater Berlin und Steuerrecht Information Mai 2012


Aus dem Inhalt:

  • Kein Vorsteuerabzug bei geplantem Eigenverbrauch
  • Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Zinsen und Mieten verfassungswidrig?
  • Arbeitgeber darf Smartphones/Tablets und Software steuerfrei überlassen
  • Verpflegungsmehraufwendungen bei mehreren Arbeitsstätten
  • Zweitausbildung: Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
  • Keine Werbungskosten bei Teilnahme an touristischer Auslandsgruppenreise
  • Mehr Verbraucherschutz im Internet
  • Leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Aktuelle Steuerinformation Mai 2012 lesen (PDF)


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